Betreibungsauskunft
Keine Auskünfte am Telefon, Fax, Email. Das Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt kann Vorauszahlung verlangen.
Für einen Auszug aus dem eigenen Betreibungsregister wird einer der folgenden amtlichen Ausweise benötigt:
• Schweizer-Identitätskarte
• Ausländerausweis
• Pass
Für einen Auszug aus dem Betreibungsregister eines Dritten:
Voraussetzung zur Einsicht in das Betreibungsregister nach Artikel 8a SchKG (siehe weiter unten):
Die schriftliche Anfrage muss enthalten:
• Name, Vorname, Adresse der Auskunft stellenden sowie der angefragten Person
• glaubhafter Interessennachweis über die angefragte Person
Glaubhaft im Sinne von Artikel 8a SchKG ist, wenn Sie Ihr gegenwärtiges, besonderes, nicht nur allgemeines Interesse gestützt auf Urkunden genügend nachweisen. Der beigelegte Interessennachweis muss aktuell sein. Das Interesse kann mittels schriftlichen, von den Vertragsparteien unterschriebene Unterlagen (Kreditgesuch, Vertrag, Lieferschein, usw.), an Sie gerichtete Schreiben der Gegenseite oder sonstige aktuelle Belege, woraus ersichtlich ist, dass Geschäftsbeziehungen und ein Rechtsverhältnis bestehen. Eine einseitige Parteibehauptung, Anfragen auf Grund eines Telefongesprächs, Ausdrucke von Bildschirmen oder elektronischen Nachrichten, alte Interessennachweise reichen nicht. Bevollmächtigte und beauftragte Auskunftssuchende haben die Vollmacht sowie den Auftrag der Anfrage sowie den Interessennachweis beizulegen.
Kosten eines Auszugs aus dem Betreibungsregister
• Gebühr für einen Auszug: Fr. 17.00 plus Versandkosten
• Zusätzliche Originale (Kopien mit Original-Unterzeichnung) erhalten Sie für CHF 2.00 pro Stück.
Bestellung eines Auszuges
• EasyGov des Staatssekretaritas für Wirtschaft SECO
Informationen
- Datum
- 18. Dezember 2013
Dokumente
Name | |||
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Information_Betreibungsauskunft_1.pdf (PDF, 111.41 kB) | Download | 0 | Information_Betreibungsauskunft_1.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 044 817 80 17 | betreibungsamt@ruemlang.ch |