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Überbrückungsleistungen

Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr generieren, können bis zur Pensionierung unter bestimmten Voraussetzungen Überbrückungsleistungen erhalten. Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und haben ähnlich Berechnungsgrundlagen wie die Ergänzungsleistungen zur AHV / IV.

Voraussetzungen

Informationen über die Voraussetzungen finden sie im Merkblatt unter "wichtige Links" und das Anmeldeformular unter "Publikationen" am Ende der Seite.

Vorgehen

  • telefonische Kontaktaufnahme oder Antragstellung bei der Zusatzleistungsstelle Rümlang mit Formular
  • Einreichung sämtlicher Unterlagen aller Vermögenswerte, Einnahmen und Ausgaben im In- und Ausland
  • Entscheid über allfälligen Anspruch oder Ablehnung durch die Zusatzleistungsstelle AHV / IV Rümlang mit Verfügung

Zugehörige Objekte

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