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Hundewesen

Für die obligatorische An- und Abmeldung von Hunden ist die Sicherheitsabteilung zustän­dig. Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde innerhalb von 10 Tagen anmel­den. Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes), sind innert 10 Tagen der Einwohnerkontrolle und der Amicus mitzuteilen.

 

Möchten Sie sich einen Hund zulegen? Die Konsumenten- und Beratungszeitschrift der Be­obachter hat einige Tipps für Sie zusammengestellt. Vergessen Sie nicht eine Haftpflichtver­sicherung abzuschliessen.

 

Wer einen Hund hält oder erwirbt, der einem Rassentyp I angehört und nach dem 31.12.2010 geboren ist, muss nachweisen, dass sie/er eine anerkannte praktische Hunde­ausbildung absolviert hat. Ausführliche Informationen über die obligatorischen Sachkunde­nachweise und Erziehungskurse finden Sie beim Veterinäramt des Kantons Zürich. Der Gemeinderat hat die Hundesteuer auf CHF 140.-- (inkl. Kantonsbeitrag CHF 30.--) festge­legt. Die Steuer muss jährlich bis am 31. März in der Wohngemeinde des Hundehalters ein­bezahlt werden.

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