Parkieren
Auf öffentlichem Grund ist das Abstellen von Fahrzeugen zeitlich beschränkt und nur mit Parkscheibe oder Parkbewilligungen gestattet.
Wie lange und wo?
Für Parkplätze in der Wohnzone gilt werktags (Montag bis Samstag) während 24 Stunden eine Parkzeitbeschränkung von 6 Stunden. Mit Parkbewilligungen ist das Parkieren über die zeitliche Beschränkung hinaus gestattet.
Für Parkplätze in der Industriezone und übriges Gemeindegebiet gilt werktags (Montag bis Samstag) während 24 Stunden eine Parkzeitbeschränkung von 8 Stunden. Mit Parkbewilligung ist das Parkieren über die zeitliche Beschränkung hinaus gestattet.
Beschränkte Parkdauer im Dorfzentrum
An der Linden-, Oberdorf-, Bahnhof- und Leberbäumlistrasse beträgt die max. erlaubte Parkzeit 60 Minuten. Das Parkieren beim Gemeindehausparkplatz ist max. 120 Minuten (Parkscheibe) gestattet. Durch diese soll gewährleistet werden, dass dem örtlichen Gewerbe genügend Kundenparkplätze zur Verfügung stehen. Das unbeschränkte Parkieren (Dauerparkieren) auf diesen Parkplätzen ist demzufolge nicht möglich.
Wer?
Berechtigt für den Bezug einer Parkbewilligung sind:
- Anwohnerinnen und Anwohner
- Gewerbebetriebe und Handwerker, die ihren Firmensitz oder eine Niederlassung in der Gemeinde Rümlang haben und auf ihre eigene Firma Fahrzeuge eingelöst haben
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in örtlichen Gewerbebetrieben
- Externe Gewerbebetriebe, mit einem aktuellen gewerblichen Bezug zu Rümlang
- Besucherinnen und Besucher für gelegentliches tageweises Parkieren
Es können Tages-, Monats- und Jahresparbewilligungen bezogen werden. Parkbewilligungen sind online über die Website von Parkingpay www.parkingpay.ch oder mittels Parkingpay APP erhältlich. Zudem können beim Ticketautomaten auf dem Gemeindehausparkplatz (Glattalstrasse 201) Tagesparkbewilligung gelöst werden
Die Fahrzeuge werden mit dem Kennzeichen registriert. Eine Hinterlegung der Bewilligung im Fahrzeug erübrigt sich.
Eine Anleitung zur Registrierung bei Parkingpay finden sie folgen unter Publikationen.
Parkbewilligungen für Ersatzfahrzeuge
Bewilligungsinhabende von Parkbewilligungen, deren Fahrzeug sich in einer Reparatur oder im Service befindet, erhalten für das Ersatzfahrzeug kostenlos eine Ausnahmebewilligung.
Wie teuer?
Berechtigte |
Tagesbewilligung |
Monatsbewilligung |
Jahresbewilligung |
Anwohner |
CHF 5 |
CHF 40 |
CHF 450 |
Gewerbebetriebe |
CHF 5 |
CHF 40 |
CHF 450 |
Externe Gewerbebetriebe |
CHF 5 |
CHF 60 |
CHF 450 |
Besucher |
CHF 5 |
Nicht verfügbar |
Nicht verfügbar |
Eine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Beendigung ist nur bei den Jahresbewilligungen gegen Erhebung einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.-- möglich. Eine Rückerstattung der Gebühren bei den Tages- und Monatsbewilligungen ist nicht möglich.
Velo
Möchten Sie mit dem Velo zum Bahnhof fahren und sicher gehen, dass Ihr Velo noch da ist, wenn Sie wieder zurückkommen?
Die Gemeinde verfügt beim Bahnhof Rümlang über einen gedeckten Velounterstand mit abschliessbarem Gittertor. Für 120.-- Fr./Jahr können Sie einen sicheren Veloständer mieten.
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 817 75 25 | sicherheit@ruemlang.ch |