Steuern
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Online-Formulare zum Thema Steuern. Das Steueramt ist die Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Steuern.
Einreichung und Fristerstreckung Steuererklärung
Sie erhalten jeweils im Januar die Steuererklärung für die abgelaufene Steuerperiode. Die Einreichefrist dauert bis zum 31. März. Vor Ablauf dieses Termins können Sie beim Steueramt schriftlich oder mündlich eine Fristerstreckung beantragen. Eine Erstreckung ist bis max. 30. November möglich. Ohne unseren Gegenbericht können Sie davon ausgehen, dass Ihr Gesuch bewilligt wurde.
Steuerformulare
Zusätzliche Steuerformulare können beim Steueramt Rümlang
bezogen oder beim Kantonalen Steueramt heruntergeladen werden.
Sie können die Software zum Ausfüllen der Steuererklärung gratis herunterladen. Ab Steuerjahr 2019 kann keine CD-Rom mehr bezogen werden
Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer kann hier heruntergeladen werden.
Steuerzahlung
Steuerzahlung bei Gegenwartsbesteuerung
Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt.
Bei erheblichen Veränderungen Ihrer finanziellen Verhältnisse in der laufenden Steuerperiode können Sie uns Ihre Schätzung über das zu erwartende steuerbare Einkommen und steuerbare Vermögen bekannt geben (siehe Links)
Ihren Steuerbetrag können Sie hier berechnen.
Zivilstandsänderungen
Heirat
Sie sind rückwirkend per 01.01. des Heiratsjahres gemeinsam steuerpflichtig. Sie erhalten eine gemeinsame Steuerrechnung. Diese provisorische Rechnung basiert auf geschätzten finanziellen Verhälnissen. Sie haben die Möglichkeit, uns zu Beginn der Steuerperiode genauere Angaben über das gemeinsame steuerbare Einkommen und Vermögen zu machen.
Trennung / Scheidung
Durch die Trennung / Scheidung werden beide Partner rückwirkend per 1. Januar der Steuerperiode getrennt besteuert. Jeder bekommt separat eine Steuerrechnung mit einem mutmasslichen Steuerbetrag. Sie haben die Möglichkeit, uns genauere Angaben über Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen zu machen.
Falls Sie bereits Zahlungen an die gemeinsame Steuerrechnung geleistet haben, werden diese hälftig aufgeteilt, sofern uns nicht ein gegenteiliger Bescheid gegeben wird. Diese Mitteilung ist von beiden Partnern zu unterzeichnen.
Tod
Der Tod eines Ehegatten gilt als Beendigung der gemeinsamen Steuerpflicht und als Beginn der Steuerpflicht für den/die überlebende/n Ehepartner bzw. -partnerin. Im Kalenderjahr ist daher für den Zeitraum 1. Januar bis zum Todestag eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Für die Periode ab Todestag bis Ende Jahr ist im Folgejahr eine Steuererklärung einzureichen.
Namensänderung
Für Namensänderungen (Vornamen/Familiennamen) für im Kanton Zürich wohnhafte Personen ist folgende Behörde zuständig:
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Abt. Zivilstandswesen
Wilhelmstrasse 10
Postfach
8090 Zürich
Tel. 043 259 83 63 und 043 259 83 64