Adressauskünfte und -sperren
Hier können Sie Adressauskünfte einholen oder Ihre eigene Adresse und persönlichen Daten sperren lassen.
Adress- und Datensperre
Eine Adress- und Datensperre kann kostenlos bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Bei erfolgter Adresssperre werden keine Auskünfte mehr an private Personen und Institutionen erteilt.
Weiterhin Anspruch haben:
- Amtsstellen
- Private Personen, die nach §22 des Informations- und Datenschutzgesetzes ein Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch Vorliegen eines Kreditvertrages etc.)
Adressauskünfte
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekannt gegeben (§9 Absatz 1 Datenschutzgesetz):
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zu- und Wegzugsort
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen) (§9 Absatz 2 Datenschutzgesetz):
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
Wir bitten um Beilage eines Rückantwortcouverts bei schriftlicher Anfrage.
- Preis
- CHF 15.00 / CHF 30.00
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bevölkerungsdienste | 044 817 75 20 | einwohnerdienste@ruemlang.ch |